🇬🇧 UK Procurement Act 2023 vs. 🇩🇪 deutsches Vergaberecht – warum Planung und Transparenz zum Erfolgsfaktor werden
Der Autor:
Carl Wilhelm Haas
Senior Account Executive, Mercell
Mit dem UK Procurement Act 2023 verfolgt Großbritannien einen deutlich moderneren und strategischeren Ansatz in der öffentlichen Beschaffung als das klassische EU- und deutsche Vergaberecht. Besonders auffällig ist der Fokus auf frühzeitige Planung, Markttransparenz und Nachvollziehbarkeit über den gesamten Beschaffungslebenszyklus.
Ein Blick auf die wesentlichen Unterschiede:
1. Verbindliche Beschaffungsplanung (UK1 – Pipeline Notice)
Im deutschen Vergaberecht ist eine veröffentlichte Beschaffungsplanung in der Regel nicht verpflichtend.
Der UK Procurement Act geht deutlich weiter:
UK1 (Pipeline Notice) verpflichtet bestimmte öffentliche Auftraggeber, ihre geplanten Beschaffungsvorhaben für das kommende Haushaltsjahr zu veröffentlichen, sofern definierte Schwellenwerte überschritten werden.
Das bedeutet:
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Der Markt erhält frühzeitige und belastbare Informationen,
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Unternehmen können Kapazitäten, Partnerschaften und Investitionen besser planen,
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Auftraggeber profitieren von besser vorbereiteten Angeboten und mehr Wettbewerb.
2. Transparenz bei Markterkundung (UK2 – Preliminary Market Engagement Notice)
Markterkundungen sind auch in Deutschland zulässig – werden aber oft nur sehr zurückhaltend eingesetzt. Der UK Procurement Act schafft hier Klarheit:
Sobald ein Preliminary Market Engagement durchgeführt wird, ist eine Veröffentlichung (UK2) verpflichtend.
Ziel:
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Offenlegung, dass und wie der Markt einbezogen wurde
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Sicherstellung von Gleichbehandlung und Fairness
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Vermeidung späterer rechtlicher Risiken
Die Markterkundung wird damit nicht nur erlaubt, sondern aktiv gefördert – bei voller Transparenz.
3. Transparenz über den gesamten Beschaffungslebenszyklus
Ein zentraler Paradigmenwechsel gegenüber der deutschen Gesetzgebung:
Während sich Transparenz in Deutschland stark auf Ausschreibung und Zuschlag konzentriert, verlangt der UK Procurement Act die volle Transparenz von der Planung über die Vergabe bis tief in die Vertragslaufzeit hinein
Dazu gehören u. a.:
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Veröffentlichung von Vergabe- und Vertragsdetails
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Transparenz bei wesentlichen Vertragsänderungen
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Veröffentlichung von Vertragsbeendigungen
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Klarer Überblick über Laufzeiten und Verlängerungsoptionen
Die Beschaffung wird somit durchgängig nachvollziehbar, nicht nur punktuell.
Warum das ein echter Mehrwert ist
Eine strukturierte und veröffentlichte Beschaffungsplanung:
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reduziert Nachträge und ungeplante Vertragsänderungen
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erhöht die Qualität der Ausschreibungen
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schafft Vertrauen und Akzeptanz im Markt
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verbessert Governance, Compliance und Revisionssicherheit
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entlastet operative Vergabestellen nachhaltig
Wie gelingt die Umsetzung in der Praxis?
Diese Anforderungen lassen sich nur schwer mit Excel-Listen, eMail und Einzellösungen erfüllen. Am effizientesten gelingt eine solche Transparenz mit einer durchgängigen, softwaregestützten Lösung.
Integrierte Systeme wie Mercell unterstützen öffentliche Auftraggeber dabei, Beschaffungsplanung, Markterkundung, Ausschreibung, Vergabe und Vertragsmanagement in einem gemeinsamen System abzubilden – strukturiert, transparent und auditfähig.